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Informations-
und Beratungsgespräch im Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Wir bieten Ihnen für Ihre Fragen zu einer ersten Klärung Ihrer
steuerlichen Situation, insbesondere zu den Chancen und etwaigen
Risiken Ihrer steuerlichen Gestaltung beziehungsweise Ihres
Vorhabens oder zu einem Einspruchs- oder
Finanzgerichtsverfahren sowie gegebenenfalls zu einem Ermittlungsverfahren,
Steuerbußgeldverfahren oder
Steuerstrafverfahren, ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei im Zeitumfang von bis zu einer Stunde zum
Pauschalhonorar von 226,10 EURO
(Netto 190,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer 36,10 EUR = 226,10 EUR) an.
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