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1.
Beratung und Vertretung
Im Steuerrecht bilden
einen Schwerpunkt
unserer
Spezialisierung zur Gestaltung und Interessenvertretung die
Komplexe einerseits der sog. verdeckten
Gewinnausschüttung (vGA), z.B. wegen Unangemessenheit der
Gehälter, Pensionszusagen, Tantiemen, Forderungsverzicht und andererseits der sog.
verdeckte Einlage.
Wir sind stets bemüht, unsere Beratung individuell mit dem Ziel der nach Ihren Verhältnissen steuerlich günstigsten Gestaltung und Durchführung
Ihrer Vorhaben auszurichten.
Und im Streitfall mit den Finanzbehörden
übernehmen
wir im finanzbehördlichen Verfahren und im finanzgerichtlichen Prozess
bundesweit die
Vertretung Ihrer Interessen.
2. Steuerstrafrecht
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Spezialisierung in Steuerbußgeld- und
Steuerstrafsachen.
Dabei beraten wir Sie insbesondere
im Zusammenhang mit dem Vorwurf unrichtiger oder unvollständiger
Steuererklärungen, z.B. bezüglich
Kapitaleinkünften aus europäischen Bankverbindungen (wie z.B. Lichtenstein, Luxemburg, Österreich, Schweiz)
sowie bezüglich gewerblicher oder freiberuflicher
Betriebseinnahmen beziehungsweise Betriebsausgaben und im Zusammenhang mit
nicht anerkannten Stiftungen, sog. Domizilgesellschaften und ähnlichen
Gestaltungen und vertreten Ihre Interessen gegenüber der
Finanzverwaltung und im Strafverfahren.
<Informations- und
Beratungsgespräch>
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